Schießnachweise

Jeder Sportschütze, der eigene Waffen besitzt, muss deren regelmäßige Verwendung durch entsprechende Schießnachweise belegen.

Dies ist zur Zeit natürlich nicht möglich, da alle Sportanlagen und damit auch Schießstätten geschlossen sind.

Daher strebt der DSB Gespräche mit dem Innenministerium an, um für seine Mitglieder Rechtssicherheit zu schaffen. Da aber das Innenministerium zur Zeit sicherlich stark beschäftigt sein dürfte, ist hier nicht mit einem kurzfristigen Entscheid zu rechnen.

Der DSB will seine Mitglieder jedenfalls informieren, sobald es hier Neuigkeiten gibt.

 

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